Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 12. August 2026 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Koblenz, Sitzungssaal 49, Karmeliterstraße 14, 56068 Koblenz öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 27.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 27.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 12.08.2026, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 21 K 35/23
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 20.03.25
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Garage
- Nutzfläche
- 36 m²
- Objektzustand
- befriedigend
- Baujahr
- 2001
- Verfügbarkeit
- teils vermietet, teils eigengenutzt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einer Metalldoppelgarage bebautes Grundstück.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 20.03.2025 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. Das Objekt konnte mit beiden Garagenplätzen in Augenschein genommen werden; ergänzend stützte sich die Bewertung auf Grundbuch-, Karten-, Mietvertrags- und sonstige Unterlagen.
Gebäude
Bei dem Hauptobjekt handelt es sich um eine Doppelgarage in Fertigleichtbaukonstruktion aus Metall auf einem 155 m² großen Grundstück. Das Baujahr ist nicht gesichert; nach dem Vorgutachten wird von 2001 ausgegangen. Die Garage ist ebenerdig errichtet, durch eine innere Metalltrennwand in zwei abgeschlossene Garagenhälften geteilt und über zwei separate Metallschwingtore zugänglich. Die Außenmaße betragen ca. 6,00 m x 6,00 m, entsprechend rund 36 m² Nutzfläche insgesamt.
Die Konstruktion ist einfach ausgeführt. Die Umfassungswände bestehen aus Trapezblech mit Kunstharzbeschichtung, das Dach ist leicht geneigt und ebenfalls mit Trapezblech ausgebildet. Ein gesonderter Innenausbau, Deckenbekleidungen, Belichtungsflächen oder technische Installationen sind nicht vorhanden. Der Boden ist als Betonboden ausgeführt. Der Grundriss ist funktional und für die vorgesehene Nutzung als Garage beziehungsweise Lagerfläche zweckmäßig, jedoch einfach. Eine natürliche Belichtung ist nicht vorhanden; die Nutzbarkeit ist deshalb rein funktionsorientiert.
Besonders wertrelevant ist die eingeschränkte Erreichbarkeit der linken Garagenhälfte: Sie kann nach den Feststellungen nur dann mit einem Pkw angefahren werden, wenn eine Überfahrt über das Nachbargrundstück möglich ist; ein gesichertes Fahrrecht ist nicht bekannt. Daher wurde diese Einheit wirtschaftlich nur als Lagerfläche angesetzt. Die rechte Garagenhälfte ist dagegen regulär als Pkw-Einstellplatz nutzbar.
Modernisierungen waren bislang nicht erforderlich; wesentliche Umbauten oder Sanierungen sind nicht dokumentiert. Der bauliche Pflege- und Unterhaltungszustand wurde insgesamt als durchschnittlich bezeichnet, mit normalem, nutzungsüblichem Unterhaltungsstau. Denkmalschutz ist nicht bekannt und wurde nicht unterstellt.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war eine Garagenhälfte vermietet und die weitere Garagenhälfte eigengenutzt; wirtschaftlich wurde die rechte Einheit als Pkw-Stellplatz und die linke Einheit als Lagerfläche zugrunde gelegt.
Lage
Das Objekt liegt in Koblenz, Stadtteil Südliche Vorstadt, mit ca. 115.000 Einwohnern, in der kreisfreien Stadt Koblenz im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Die Mikrolage ist von mehrgeschossiger Wohnbebauung sowie Betriebsgebäuden geprägt. Das Grundstück liegt an einer öffentlichen Gemeindestraße mit erhöhtem Verkehrsaufkommen, insbesondere durch Busverkehr; gegenüber verläuft eine Bahnlinie. Hieraus ergeben sich Lärmbeeinträchtigungen, zusätzlich durch benachbarte Betriebsnutzungen und Busbetriebe. Die Wohnlage wird als mittlere Wohnlage eingeordnet.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sind im Stadtteil vorhanden. Ein Kindergarten und eine Grundschule befinden sich ebenfalls im Stadtteil, weiterführende Schulen im Stadtzentrum. Öffentliche Verkehrsmittel sind in der näheren Umgebung erreichbar; der Hauptbahnhof mit Fernverkehrsanbindung liegt in kurzer Distanz.
Das Grundstück ist weitgehend eben, unregelmäßig zugeschnitten und als Reihengrundstück ausgebildet. Es ist mit einer Doppelgarage bebaut, die Zufahrt ist mit Betonpflaster befestigt; zusätzlich ist eine kleinere Grünfläche vorhanden. Grenzbebauung ist vorhanden.
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