Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Mittwoch, 30. Juni 2021 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz auf dem Parkplatz Bahnhofstraße neben dem Amtsgerichtsgebäude, Amtsgericht Heidenheim, Olgastraße 22, 89518 Heidenheim, öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr.1:
Zusatz laut Sachverständigen: Wohnung im 7. OG links
Verkehrswert: 127.000,00 €
Lfd. Nr. 2:
Zusatz laut Sachverständigen: Garagenstellplatz
Verkehrswert: 8.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 127.000,00 € u.w.
- Versteigerungstermin
- 30.06.2021, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 21/19
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 07.01.20
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Vierzimmerwohnung
- Wohnfläche
- 104.93 m²
- Heizungsart
- Fernwärmeheizung
- Objektzustand
- renovierungsbedürftig
- Baujahr
- 1969
- Verfügbarkeit
- vermietet
- Etage
- 7. OG
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um die 4,5-Zimmerwohnung Nr. 19, im 7.OG eines Mehrfamilienhauses. Des Weiteren gelangt die Garage Nr. 42 zur Versteigerung.
Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 104,93 m². Ein Reparaturstau konnte festgestellt werden. Zum Zeitpunkt der Wertermittlung war das Objekt vermietet.
Gebäudebeschreibung:
Das voll unterkellerte Wohnhaus mit insgesamt 27 Wohnungen wurde ca. 1969 in Massivbauweise errichtet, in späteren Jahren erfolgten verschiedene Modernisierungen.
© immobilienpool.de Media GmbH & Co. KG | 2021
Ausstattung
Fenster: Kunststoff-Fenster mit Isolierverglasung.
Bodenbeläge: Stab-Parkett, Laminat, Fliesen.
Heizung: Fernwärme.
Sanitäre Installation: Badewanne, Einzel-Waschbecken, WC.
Gemeinschaftseinrichtungen: Fahrradraum, Trockenraum.
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Sonstiges
Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich in Heidenheim (ca. 49.297 Einwohner), im Wohngebiet Mittelrain.
Das Grundstück liegt an einer voll ausgebauten Anliegerstraße (Tempobeschränkung 30 km/h) mit beiderseitigen Gehwegen. Die Wohnlage wird als mittelgut eingestuft. Ausreichende Grundversorgung und Einkaufsmöglichkeiten sind in angemessener Entfernung gegeben.
Entfernungen:
Stadtmitte/Ortsmitte: ca. 4 km.
Grundschulen: ca. 3 km.
Weiterführende Schulen: ca. 3 km.
Kindergärten: ca. 1,7 km.
Einkaufszentrum: ca. 4 km.
Bus / Stadtbus-Haltestelle: ca.0,3 km.
Bahnhof Regionalbahn: ca. 5 km.
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