Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 16. April 2026 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Trier, Sitzungssaal 56, Justizstraße 2, 4, 6, 54290 Trier öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 120.000,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
120.000,00 €
Versteigerungstermin
16.04.2026, 10:30 Uhr
Aktenzeichen
23 K 49/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
17.09.25
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

KellerAbstellraumStellplatz
Objekttyp
Zweizimmerwohnung
Wohnfläche
55.72 m²
Heizungsart
Zentralheizung
Objektzustand
baujahresgemäß
Baujahr
1975/1976
Verfügbarkeit
unbekannt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Sondereigentum an den mit Nr. 31 bezeichneten Räumen im 3. OG links des Hauses Nr. 1, dem Balkon Nr. 31 und Kellerraum Nr. 31. Es besteht das Sondernutzungsrecht an dem Einstellplatz Nr. 3.

Besichtigung

Das Objekt wurde am Wertermittlungsstichtag ausschließlich von außen besichtigt. Eine Innenbesichtigung war trotz Bemühungen nicht möglich; die Bewertung der Wohnung erfolgt daher auf Basis von Grundrissunterlagen, Bauakten sowie Annahmen zur Bau- und Ausstattungsqualität, wie dem optisch erkennbaren Zustand und bauzeitüblichen Standards.


Wohnung

Die Wohnung befindet sich im 3. Obergeschoss links des Hauses Nr. 1 und hat eine Größe von 55,72 m² (laut Exposé). Der Grundriss sieht einen Flur, Abstellraum, Küche, Wohn- und Schlafzimmer, Bad und einen Balkon vor. Angaben zum Ausbauzustand, den Oberflächen und der Inneneinrichtung konnten nicht gemacht werden, da keine Innenbesichtigung erfolgte. Die Belichtung und Besonnung können aufgrund der Lage im 3. OG und vorhandener Fenster als ausreichend angenommen werden. Der bauliche Zustand der Wohnung sowie eventuelle Baumängel sind nicht beurteilbar.

Das Gebäude, in welches die Wohnung integriert ist, stammt aus dem Baujahr 1975/1976 und weist eine massive Bauweise auf. Insgesamt besteht die Wohnanlage aus vier Mehrfamilienhäusern mit zusammen 52 Einheiten unter den Anschriften Langenbergring 1, 3-7. Das Gebäude ist voll unterkellert und in 4 bis 6-geschossiger Bauweise mit Flachdach errichtet. Modernisierungen erfolgten im Jahr 1997 (Heizung) und 1999 (Fenster, Hauseingangstüren, Briefkastenanlagen, Haussprechanlage, Überarbeitung der Wärmedämmfassade). Ein Aufzug ist im Haus 1 nicht vorhanden. Die Anlage ist insgesamt als altersentsprechend mit moderatem Instandhaltungsstau zu bezeichnen.


Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Wohnungseigentum mit Balkon und Kellerraum genutzt, wobei die genaue Nutzungsart (vermietet, eigengenutzt, leerstehend) nicht bekannt ist. Sowohl Eigennutzung als auch Vermietung wären grundsätzlich möglich.


Ausstattung

  • Flachdach

  • Außenwandflächen mit vorgehängter Wärmedämmfassade und Eternitverkleidung

  • Fenster: Holzrahmen mit 2-fach Isolierverglasung (Baujahr 1999), Kunststoffrollläden (manuell)

  • Eingangstüren: Holz, mit Lichtausschnitt (Baujahr ca. 1999)

  • Treppenhaus mit Betontreppen und Kunststeinbelag

  • Heizung: Ölzentralheizung (erneuert 1997)


Lage

Konz, Stadtteil Roscheid, Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz (ca. 18.121 Einwohner)

Das Objekt befindet sich im Stadtteil Roscheid in Höhenlage. Die Mikrolage ist geprägt von einer mittleren Wohnlage auf einem unregelmäßig zugeschnittenen Grundstück mit etwa 5.468 m² Gesamtfläche in Hanglage (Nord nach Süd abfallend). Die unmittelbare Nachbarschaft besteht aus weiteren Wohngebäuden ähnlichen Bautyps ohne nennenswerte Beeinträchtigungen oder besonderen Immissionen. Die Anbindung erfolgt über eine Erschließungsstraße; das Grundstück weist eine Straßenfront von ca. 55,5 m und eine Tiefe bis ca. 132 m auf. Außenanlagen umfassen Grünflächen, Hauszuwegungen mit Betonpflaster und Kfz-Stellplätze.

Die Versorgung mit Ärzten, Apotheken, weiterführenden Schulen und Einkaufsmöglichkeiten ist in ca. 2 km Entfernung gewährleistet. Öffentliche Verkehrsmittel (Bus/Bahn) und Kindergarten sind in der Stadt vorhanden. Das Grundstück ist baureifes Land gemäß § 3 Abs 4 ImmoWertV und teilerschlossen. Ein Naturschutzgebiet oder Biotop liegt nicht an.


Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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