Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 15. September 2025 um 11:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Duisburg, Hauptgebäude, König-Heinrich-Platz 1, 47051 Duisburg, Etage E, Sitzungssaal 74 öffentlich versteigert werden:
Einfamilienhaus, Gartenhaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 616.300,00 €
- Versteigerungstermin
- 15.09.2025, 11:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 651 K 4/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus, Gartenhaus
Der Grundbesitz befindet sich in 47226 Duisburg, Stadtbezirk „Rheinhausen", Stadtteil „Hochemmerich" und besteht aus dem Wohnhausgrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 7, Flurstücke 356" sowie dem Gartengrundstück mit der katastertechnischen Bezeichnung „Gemarkung Rheinhausen, Flur 7, Flurstücke 357". Während das Wohnhausgrundstück mit einem freistehenden Einfamilienwohnhaus und einer PKW-Doppelgarage bebaut ist, befindet sich auf dem Gartengrundstück ein Gartenhaus, welches der Nutzung des dort ansässigen Kleingartenvereins unterliegt.
Das Wohngebäude wurde im Jahre 1960 in konventioneller Massivbauweise errichtet, weist eine anderthalbgeschossige Bauweise auf und wurde im Jahre 2020 im Bereich des Erd- und Kellergeschosses teilweise für eine Zahnarztpraxis in Anspruch genommen. Im Jahre 2021 erfolgte eine durchgreifende Modernisierung, insbesondere im Bereich der Ausbaugewerke, der technischen Einrichtungen, der sanitären Einrichtungen als auch der Fenster, Türen, etc. und die erneute Umnutzung für eine rein wohnwirtschaftliche Inanspruchnahme.
Obwohl das zur Bewertung anstehende Gebäude einer umfangreichen Modernisierungsmaßnahme unterlag, wurden dennoch im Rahmen der erfolgten Ortsbesichtigung Mängel und Schäden festgestellt, welche durch eine Alterswertminderung nicht abgedeckt und somit ergänzend berücksichtigt worden sind.
Die dem Wohnhausgrundstück zugehörige PKW-Doppelgarage, welche zeitgleich mit dem Wohnhaus errichtet worden ist, weist keine außergewöhnlichen Besonderheiten auf.
Das Gartenhaus des Gartengrundstücks besteht aus einer konventionellen Massivbauweise in eingeschossiger Bauweise und konnte im Rahmen der erfolgten Ortsbesichtigung lediglich äußerst eingeschränkt äußerlich in Augenschein genommen werden. Im Rahmen der durchgeführten Wertermittlung erfolgt die Berücksichtigung dieser baulichen Anlage demnach anhand eines pauschalierten Zuschlags innerhalb des Vergleichswertverfahrens dieses Teilbereichs.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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