Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Freitag, 21. August 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Wittenberg, Sitzungssaal 207, Dessauer Straße 291, 06886 Wittenberg öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 28 [Flst. 380, Flur 1]: Verkehrswert 5.000,00 €,
Lfd. Nr. 29 [Flst. 381, Flur 1]: Verkehrswert 180,00 €,
Lfd. Nr. 30 [Flst. 384, Flur 1]: Verkehrswert 17.700,00 €,
Lfd. Nr. 31 [Flst. 560, Flur 1]: Verkehrswert 20,00 €,
Lfd. Nr. 32 [Flst. 561, Flur 1]: Verkehrswert 6.300,00 €,
Lfd. Nr. 33 [Flst. 10, Flur 18]: Verkehrswert 12.000,00 €
Lfd. Nr. 34 [Flst. 22/1, Flur 22]: Verkehrswert 14.100,00 €
Gesamtverkehrswert: 55.300,00 €.
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 55.300,00 €
- Versteigerungstermin
- 21.08.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 13 K 13/25
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 04.09.25
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftsfläche
- Verfügbarkeit
- verpachtet
Objektbeschreibung
Bei den Versteigerungsobjekten handelt es sich um mehrere unbebaute, landwirtschaftlich genutzte Grundstücke unterschiedlichen Zuschnitts und Flächengrößen, teilweise zusammenliegend, teils getrennt gelegen.
Besichtigung
Das Objekt wurde am 04.09.2025 besichtigt. Die Bewertung erfolgte überwiegend auf Basis von Inaugenscheinnahme vor Ort und umfangreicher Auswertung von Unterlagen aus Kataster, Grundbuch sowie behördlichen Auskünften.
Grundstück
Im Gutachten werden sieben selbständige, teils arrondierbare Grundstücke beschrieben, welche sämtlich außerhalb der Ortslage im Randbereich der Gemarkung Seegrehna liegen. Die Flächen sind jeweils als eigenständige Katasterparzellen ausgewiesen und werden ausschließlich landwirtschaftlich genutzt. Die Gesamtfläche beläuft sich auf etwa 61.250 m², mit Einzelgrößen von 34 m² bis 19.308 m².
Die Grundstücke sind überwiegend eben, ohne erkennbare Grenzbebauungen, und verfügen über normale Bodenverhältnisse; kleinere Teilflächen sind als Sumpf, Fließgewässer/Weg oder Gehölz ausgewiesen. Das Grundstück Nummer 34 weist am östlichen Rand einen geschützten Sumpfbereich gemäß § 30 Abs.2 Nr.2 BNatSchG auf. Die landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit schwankt je nach Flurstück und wird im Gutachten nach Acker- und Grünlandzahl differenziert (zwischen A 31 und A 68 sowie Grünland Gr 50).
Die Zuwegung erfolgt überwiegend über unbefestigte Anlieger- und Feldwege. Für Flurstück 384 besteht ein veraltetes Brunnenbenutzungsrecht, das laut Gutachten keine werterhebliche Bedeutung mehr hat.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die gesamte Grundstücksfläche landwirtschaftlich genutzt und verpachtet.
Lage
Lutherstadt Wittenberg, OT Seegrehna, Sachsen-Anhalt, Landkreis Wittenberg, Einwohnerzahl ca. 44.250 (OT ca. 795)
Die Grundstücke befinden sich in Rand- und Feldlage außerhalb der bebauten Ortsteile, im östlichen Teil des Bundeslands Sachsen-Anhalt. Die nächste größere Stadt ist Lutherstadt Wittenberg (ca. 6 km entfernt), die nächste Autobahn ist etwa 20 km entfernt erreichbar. Die Mikrolage ist geprägt durch weitläufige Landwirtschafts- und Forstflächen, die Umgebung ist überwiegend unbebaut. Nachbarschaftlich sind keine nennenswerten Wohn- oder Gewerbebauten vorhanden. Am östlichen Rand des Flurstücks 22/1 befindet sich ein nach BNatSchG geschützter Sumpfbereich.
Öffentliche Verkehrsmittel sind im OT Seegrehna (Bushaltestelle) vorhanden, der nächste Bahnhof befindet sich ca. 8 km entfernt in Lutherstadt Wittenberg. Schulen, Kindergärten, Einkaufsmöglichkeiten und ärztliche Versorgung sind im OT nicht fußläufig erreichbar, die Versorgung erfolgt in benachbarten Ortsteilen oder in Lutherstadt Wittenberg.
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