Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Donnerstag, 23. Juli 2026 um 8:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Hechingen, Sitzungssaal 181, Heiligkreuzstraße 9, 72379 Hechingen öffentlich versteigert werden:

Lfd. Nr. 1: Flurstück 754, Grünland Verkehrswert: 1.300,00 €
Lfd. Nr. 2: Flurstück 1929, Wasser (5 qm) und Grünland Verkehrswert: 500,00 €
Lfd. Nr. 3: Flurstück 1147, Gehölz (78 qm) und Grünland Verkehrswert: 1.000,00 €
Lfd. Nr. 4: Flurstück 2366, Grünland Verkehrswert: 1.700,00 €
Lfd. Nr. 5: Flurstück 1145, Gehölz (7qm) und Grünland Verkehrswert: 200,00 €
Lfd. Nr. 6: Flurstück 1279, Kleingarten Verkehrswert: 1.000,00 €
Lfd. Nr. 7: Flurstück 737, Grünland Verkehrswert: 5.400,00 €
Lfd. Nr. 8: Flurstück 788, Grünland Verkehrswert: 2.400,00 €
Lfd. Nr. 9: Flurstück 2132, Ackerland und Weg (42 qm) Verkehrswert: 5.900,00 €
Lfd. Nr. 10: Flurstück 2368, Grünland Verkehrswert: 2.200,00 €
Lfd. Nr. 11: Flurstück 2776, Wald, Steilhanglage (ca. 30% Steigung), Bestand: ungleichartige, lichtes bis lückiges Baumholz aus Tanne, Buche und Eiche Verkehrswert: 1.700,00 €
Lfd. Nr. 12: Flurstück 2727, Unland (96 qm) und Ackerland Verkehrswert: 1.900,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

weitere, höhere Verkehrswerte gelten
Verkehrswert
ab 200,00 €
Versteigerungstermin
23.07.2026, 08:30 Uhr
Aktenzeichen
K 20/24
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
26.08.25
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Landwirtschaftsfläche
Grundstücksfläche
16495 m²
Verfügbarkeit
bewirtschaftet, Details Pacht/Miete unbekannt

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um insgesamt 12 unbebaute, überwiegend landwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Hechingen-Stetten, Hechingen-Boll und Hechingen, inkl. Wald und Ackerland, teils mit Gehölzanteil, Steilhanglage und Weg.

Besichtigung:

Das Objekt wurde am 26.08.2025 im Rahmen eines Ortstermins besichtigt; die unbebauten Flächen konnten größenbedingt überwiegend nur von den Grenzen aus in Augenschein genommen werden. Ein weiteres Gutachten zum Waldflurstück 2776 beruht auf einer Begutachtung vom 12.08.2025.

Grundstück

Gegenstand der Versteigerung sind insgesamt zwölf unbebaute Grundstücke, davon elf landwirtschaftlich genutzte Flurstücke und ein Waldflurstück. Der Schwerpunkt liegt auf den elf als Grünland bzw. landwirtschaftliche Flächen bewerteten Grundstücken mit einer Gesamtfläche von 16.495 m². Im Einzelnen umfassen sie 948 m², 365 m², 765 m², 1.293 m², 179 m², 202 m², 4.005 m², 1.784 m², 3.988 m², 1.658 m² und 1.308 m². Die Grundstücke sind überwiegend länglich geschnitten; die Topografie ist im Wesentlichen eben, lediglich Flurstück 1929 ist hängig. Teilweise grenzen die Flurstücke nicht direkt an öffentliche Wege an und sind nur über andere Flurstücke erreichbar.

Die Flächen sind als „reine“ landwirtschaftliche Flächen eingeordnet. Im Flächennutzungsplan sind die Bereiche als Landwirtschaftsfläche dargestellt. Altlastenverdachtsflächen und Baulasten wurden nicht festgestellt; archäologische Denkmäler bestehen nach Auskunft des Landratsamts nicht. Die Grundstücke sind unbebaut, Außenanlagen mit eigenständigem Wertansatz wurden nicht festgestellt. Für geringfügige Teilbereiche mit Gehölz, Wasser, Verkehrsfläche oder Unland wurde im Gutachten ein reduzierter Bodenansatz berücksichtigt.

Besonders zu beachten ist Flurstück 1279 mit 202 m². Hier besteht eine in Abteilung II eingetragene beschränkte persönliche Dienstbarkeit in Form eines Leitungsrechts. Die belastete Randfläche von 46 m² darf nicht bebaut und nicht bepflanzt werden; hieraus wurde eine wertmindernde Einschränkung von rund 50 € abgeleitet.

Ergänzend liegt ein gesondertes Gutachten für das Waldflurstück 2776 mit 1.009 m² vor. Es befindet sich in westlicher Steilhanglage mit etwa 30 % Hangneigung, an einem mäßig trockenen Tonlehmhang im Braunjura gamma. Ein unbefestigter Maschinenweg tangiert die obere bzw. östliche Parzellengrenze; der nächste Lkw-befahrbare Fahrweg liegt etwa 150 m entfernt. Der Bestand wird als ungleichartiges, lichtes bis lückiges Baumaltholz aus Tanne, Buche und Eiche beschrieben; einzelne Alttannen sind abgestorben, teils mit Sturmbruch in den Kronen.

Nutzung:

Zum Wertermittlungs-Stichtag war der überwiegende Teil der Grundstücke unbebaut und landwirtschaftlich bewirtschaftet; ob Miet- oder Pachtverträge bestehen, konnte nicht festgestellt werden. Zum Stichtag des Forstgutachtens war das weitere Flurstück als Waldfläche mit Baumbestand genutzt.

Lage

Die Grundstücke liegen in Hechingen, teilweise im Ortsteil Stetten, im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg. Hechingen hat rund 20.000 Einwohner.

Die Flächen verteilen sich auf mehrere Gewanne und Randlagen. Es handelt sich überwiegend um land- und forstwirtschaftlich geprägte Umgebungen mit Freiflächen, Bewirtschaftungsflächen und kleinteiliger Privatwaldstruktur. Teilweise liegen die Grundstücke nicht unmittelbar an öffentlichen Wegen; die Erreichbarkeit ist daher zum Teil nur über angrenzende Flurstücke gegeben. Das Waldflurstück liegt in westlicher Steilhanglage und wird an der oberen Grenze von einem unbefestigten Maschinenweg tangiert.

Die infrastrukturelle Versorgung ist über die Stadt Hechingen und deren Ortsteile gegeben. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Schulen und Kindergärten sowie Anbindungen an den öffentlichen Nahverkehr sind im Stadtgebiet vorhanden; weiterführende Verkehrsverbindungen bestehen über das regionale Straßen- und Bahnnetz.

Die Grundstücke sind überwiegend länglich geschnitten und im Wesentlichen eben, mit Ausnahme eines hängigen Flurstücks. Die Gesamtfläche der elf landwirtschaftlichen Flurstücke beträgt 16.495 m²; hinzu kommt das Waldflurstück mit 1.009 m². Eine direkte Erschließung über öffentliche Wege ist nicht bei allen Flächen gegeben. Bewuchs ist bei den Landwirtschaftsflächen nicht wertrelevant beschrieben; beim Waldflurstück besteht ein lichter bis lückiger Baumaltholzbestand aus Tanne, Buche und Eiche.

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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Alle oben gemachten Angaben ohne Gewähr.