Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 27. April 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Jever, Schloßstraße 1-2, 26441 Jever, Raum 206 öffentlich versteigert werden:
Eingetragen im Grundbuch Grundbuch von Jever Blatt 9116
Einfamilienhaus
Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:
Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und nachfolgende Daten zu diesem Aktenzeichen zusammengestellt. Dies ist ein Service von immobilienpool.de.
- Verkehrswert
- 115.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 27.04.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 10 K 15/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertgrenzen
- keine Angabe
Wichtige Hinweise
Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.
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Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:
Sofern in digitalen Immobilien-Exposés dieses Amtsgerichts Bildmaterial angezeigt wird, unterliegt dieses dem Urheberrecht. Sofern dieses Bildmaterial dem PDF-Gutachten oder PDF-Exposé entnommen ist, gelten die Urheberrechte, die in den vorgenannten Dokumenten genannt werden. Das Urheberrecht liegt dabei entweder beim Gutachter selbst oder bei von ihm für die Erstellung des Bildmaterials beauftragten Personen.
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Objektdaten
- Objekttyp
- Sonstiges Haus
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Einfamilienhaus
Objektbeschreibung: Einfamilienhaus in konventioneller Bauweise mit Anbau; Baujahr: ca. 1939, 1951 erster Anbau, ca. 2002 Umbau der Garage zu Wohnzwecken; Geschosse; Geschosse, Keller, Erd- und Dachgeschoss. Raumaufteilung: im Keller: vermutlich ein Raum im Bereich der Diele unterkellert; im Erdgeschoss: lt. Grundriss: zwei Flure, Diele, Wohnzimmer, Küche, Bad, WC, drei Zimmer, Heizungsraum; Dachgeschoss: nicht genau bekannt: drei Zimmer, WC oder Bad. Baumängel/Bauschäden: Eine Innenbesichtigung war nur wenige Minuten möglich verbinden mit der Folge, dass das Wertermittlungsobjekt nicht im erforderlichen Maße besichtigt werden konnte. Aufgrund der gewonnenen Eindrücke (Unterhaltsrückstau, Unrat, tlw. nicht fachmännisch verlegte Bodenbeläge) vor Ort, wird davon ausgegangen, dass größere Renovierungsarbeiten notwendig sind. Von außen wurden keine sichtbaren Baumängel oder -schäden vorgefunden, die über das normale Maß der Altersabschreibung gehen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!
Lage
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