Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Freitag, 26. September 2025 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Warburg, Hauptgebäude, Puhlplatz 1, 34414 Warburg, Etage 1, Sitzungssaal 24 öffentlich versteigert werden:

Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), 10 x Eigentumswohnungen

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
107.000,00 €
Versteigerungstermin
26.09.2025, 09:00 Uhr
Aktenzeichen
52 K 11/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

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Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstige Wohnung

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), 10 x Eigentumswohnungen

Laut Wertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (2-geschossiges Gebäude) mit ausgebautem Satteldach und geringfügiger Unterkellerung, aufgeteilt in zehn Eigentumswohnungen. Es besteht aus Mauerwerks- und Fachwerkbauweise. Das Ur-Baujahr wurde geschätzt um 1880, übliche Modernisierungen erfolgten an Dach, Fassaden, Haustechnik vermutl. in den 1950/70/(90er) Jahren. Es bestehen an allen Wohnungen ebenso wie am gesamten Gemeinschaftseigentum des Gebäudes mehr oder weniger gravierende Bauschäden und Mängel bzw. umfassender Sanierungsstau; das Wohnhaus ist technisch und wirtschaftlich überaltert.
Die Wohnungen Nr. 3 und Nr. 10 machen dabei einen besseren Eindruck als der Rest der Einheiten, die Wohnungen im DG sowie die geplanten Nebenräume im Dachboden zeigen i. A. den schlechtesten Zustand. Der Zustand entspricht im Durchschnitt einem „schlechteren“ Rohbau und erfordert eine komplette Kernsanierung. Es besteht darüber hinaus eine Abstandsflächen-/ Freihaltungs-Baulast für eine Fläche von 10 m x 3 m. Die Wohnung Nr. 10 im EG und der Keller konnten nicht betreten werden. Die aufstehende Bebauung hält dreiseitig die heute notwendigen Grenzabstände nicht ein.

Eine Verwalterzustimmung ist nicht erforderlich.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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