Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 20. Januar 2026 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Halle (Saale), Sitzungssaal 2.047, Thüringer Straße 16, 06110 Halle (Saale) öffentlich versteigert werden:
Der Verkehrswert des Grundbesitzes ist auf 1.303.000,00 EUR festgesetzt.
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 1.303.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 20.01.2026, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 553 K 39/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 18.04.24
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Baugrundstück
- Grundstücksfläche
- 6857 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grundstück.
Besichtigung
Das Objekt wurde am 18.04.2024 besichtigt. Die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Vor-Ort-Besichtigung sowie umfangreicher Unterlagen und behördlicher Auskünfte.
Grundstück
Das Grundstück hat eine Größe von 6.857 m². Die durchschnittliche Straßenfront beträgt ca. 70 m, die mittlere Tiefe ca. 40 m. Das Grundstück liegt eben und weist eine überwiegend regelmäßige Form auf. Es handelt sich um ein unbebautes Areal, dessen Nutzung gemäß gültigem Bebauungsplan als Wohnbaufläche ausgewiesen ist und das unmittelbar an einer befestigten öffentlichen Straße liegt. Im Bereich des Grundstücks sind teilweise Belastungen durch Versorgungsleitungen vorhanden; Hinweise auf sonstige Baulasten oder Denkmalschutz liegen nicht vor. Das Grundstück ist sofort erschließbar, bebauungsfähig und für eine wohnbauliche Entwicklung geeignet. Die Umgebung ist von Wohnbebauung in offener Bauweise geprägt.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Grundstück unbebaut und wurde nicht genutzt.
Ausstattung
Sonstiges
Lage
Halle (Saale) – Ortsteil Wörmlitz, ca. 243.000 Einwohner, Landkreis Halle (Saale), Sachsen-Anhalt.
Das Grundstück befindet sich im städtischen Bereich mit überwiegend Wohnbebauung in offener Bauweise. Es liegt an zwei öffentlichen und befestigten Straßen ohne Hausnummer. Eine direkte Beeinträchtigung durch Lärm oder Industrie ist laut Gutachten nicht gegeben, Verkehrslärm durch Straßenverkehr kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Die Nachbarschaft ist durch eine offene Wohnbebauung geprägt, Hinweise auf Naturschutzgebiete oder Biotope liegen nicht vor.
Öffentliche Verkehrsmittel sind mit regionalem Busverkehr vorhanden.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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