Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 31. August 2026 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Sinzig, Sitzungssaal 27, Barbarossastraße 21, 53489 Sinzig öffentlich versteigert werden:
Flur 3, Flurstück 217, Verkehrswert: 5.500,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 5.500,00 €
- Versteigerungstermin
- 31.08.2026, 09:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 6 K 31/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 18.06.25
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftsfläche
- Grundstücksfläche
- 3181 m²
- Verfügbarkeit
- leerstehend, nicht bewirtschaftet, keine Miet- und Pachtverhältnisse
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes Grünlandgrundstück (Flurstück 217), Landwirtschaftsfläche.
Besichtigung
Das Objekt wurde im Rahmen eines Ortstermins am 18.06.2025 vollständig in Augenschein genommen. Es waren keine Beteiligten anwesend und die Bewertung erfolgte auf Grundlage der Besichtigung sowie der vorliegenden Unterlagen.
Grundstück
Beim Flurstück 217 der Gemarkung Löhndorf, Flur 3, handelt es sich um ein unbebautes Grünlandgrundstück mit einer Größe von 3.181 m². Es ist Teil eines Gesamtkomplexes aus mehreren Grundstücken, die teilweise unmittelbar aneinander angrenzen und somit eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Im Gegensatz zu den übrigen überwiegend unregelmäßig geschnittenen und teilweise stark geneigten bzw. kupierten Flächen weist das Flurstück 217 einen nahezu rechteckigen Zuschnitt auf. Der Zugang ist gesichert und erfolgt direkt über einen öffentlichen Wirtschaftsweg. Die Bodengüte liegt – wie bei den umliegenden Flächen – im Bereich von etwa 39 bis 47 Bodenpunkten (Lehm) und entspricht damit einer durchschnittlichen landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit für die Region.
Planungsrechtlich befindet sich das Grundstück im Außenbereich gemäß § 35 BauGB, sodass keine Bauerwartung besteht. Im Flächennutzungsplan ist es als landwirtschaftliche Fläche dargestellt und liegt zudem innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.
Altlasten oder schädliche Bodenveränderungen sind nicht bekannt. Mögliche Einwirkungen aus historischem Bergbau („Uraltbergbau“) können nicht vollständig ausgeschlossen werden, konkrete Hinweise auf Schäden liegen jedoch nicht vor.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag waren die Grundstücke augenscheinlich ungenutzt und wurden nicht bewirtschaftet. Miet- oder Pachtverhältnisse lagen nicht vor.
Lage
Das Objekt liegt im Stadtteil Löhndorf der Stadt Sinzig, Kreis Ahrweiler, Rheinland-Pfalz. Sinzig hat ca. 17.000 Einwohner, Löhndorf ca. 1.400. Die Grundstücke befinden sich außerhalb der Ortslage in einer als Feld- und Waldlage ausgewiesenen Umgebung, durchschnittlich 850 – 1.200 m vom Ortskern Löhndorf entfernt. Die Umgebung ist land- und forstwirtschaftlich geprägt, im Südwesten befinden sich einzelne Hofstellen und Wirtschaftsgebäude, ansonsten ist die Nachbarschaft nur kleinteilig bebaut. Flurstücke in Autobahnnähe grenzen an die BAB 61. Die Zuwegung erfolgt überwiegend über landwirtschaftliche Wirtschaftswege; mehrere Grundstücke verfügen über keine eigenen öffentlichen Zuwegungen.
Gewerbliche oder verkehrsbedingte Beeinträchtigungen existieren nicht; die Lage ist insgesamt dörflich-ländlich geprägt. Schulen, Kindergärten sowie Ärzte befinden sich im Stadtzentrum Sinzig (ca. 5 km entfernt); Nahversorgung ebenfalls in Sinzig. Die Anbindung an den überörtlichen Verkehr erfolgt per Bundesstraße (B9, ca. 5 km entfernt) und Autobahn (BAB 571/A61, ca. 1 km entfernt); nächste Bahnstation in Sinzig.
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