Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 27. November 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Stendal, Saal 112, Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 14.300,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 14.300,00 €
- Versteigerungstermin
- 27.11.2025, 10:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 7 K 4/24
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 05.02.25
- Besichtigungsart
- Innen- und Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Landwirtschaftliches Objekt
- Nutzfläche
- 400 m²
- Grundstücksfläche
- 656 m²
- Objektzustand
- baujahresgemäß
- Baujahr
- 1924
- Verfügbarkeit
- eigengenutzt
- Anzahl Etagen
- 2
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein zweigeschossiges Scheunengebäude mit Freifläche.
Besichtigung
Das Objekt wurde im Rahmen eines Ortstermins am 05.02.2025 betreten und besichtigt. Die Bewertung basiert auf der Inaugenscheinnahme sowie vorliegenden Unterlagen; Innenfotos wurden zum Zweck der Gutachtenerstellung angefertigt.
Gebäude
Das Objekt besteht aus einem grenzständigen, unwesentlich unterkellerten Scheunengebäude, das 1924 errichtet wurde. Das Gebäude besitzt zwei Geschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss. Die geschätzte Nutzfläche beträgt etwa 400 m², die Bruttogrundfläche rund 488 m². Das Gebäude wurde im Massivbau aus Ziegelmauerwerk mit Streifenfundament errichtet. Die Decken sind teils als Massivdecken, teils als Holzbalkendecken ausgeführt, die Türen und Tore bestehen aus Holz. Die Dachkonstruktion ist ein Satteldach aus Holz, gedeckt mit asbestzementhaltigen Wellplatten und mit vorgehängter PVC-Regenentwässerung.
Das Kellergeschoss ist unwesentlich unterkellert. Im Erdgeschoss gibt es verschiedene Hobby- und Werkstatträume, Abstellräume und eine Garage; das Obergeschoss dient als Heuboden. Die Raumaufteilung ist insgesamt zweckmäßig und die Besonnung und Belichtung werden als ausreichend beschrieben. Es erfolgten keine wesentlichen Modernisierungen. Markant sind die verbrauchte Gebäudekonstruktion und typische Rissbildungen.
Die Ausstattung entspricht einfachem Standard mit alten Estrichböden, einfachen Holz- oder Metallfenstern sowie einfacher Elektroinstallation. Das Objekt verfügt über keine Heizungsanlage und keine besonderen Lüftungseinrichtungen. Die Außenansicht ist insgesamt als Sichtmauerwerk ausgeführt. Es besteht keine Barrierefreiheit, eine Nachrüstung wäre mit mittlerem Aufwand möglich. Eine wirtschaftlich sinnvolle Erweiterung ist nicht möglich.
Weitere Gebäude
Weitere Gebäude sind nicht vorhanden. Die Außenanlagen bestehen aus Hofbefestigungen, Gartenanlagen, Pflanzungen sowie einer Einfriedung durch Mauer, Zaun und Hecken.
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt eigengenutzt.
Ausstattung
Satteldach aus Holzkonstruktion, gedeckt mit asbestzementhaltigen Wellplatten
Regenentwässerung aus PVC
Keine Heizungsanlage vorhanden
Lüftung über herkömmliche Fenster
Einfache Elektroinstallation
Alter Estrichboden
Einfachfenster aus Holz oder Metall
Wände verputzt, keine zusätzlichen Deckenbekleidungen
Sanitärausstattung nicht vorhanden
Sonstiges
Lage
Tangermünde, Ortsteil Grobleben (113 Einwohner, Landkreis Stendal, Sachsen-Anhalt).
Das Objekt befindet sich im Ortskern von Grobleben in einer einfachen Wohnlage. Die Umgebung ist durch überwiegend offene, 1- bis 2-geschossige Wohnbebauung geprägt. Das Grundstück liegt an einer voll ausgebauten Anliegerstraße mit geringem Verkehrsaufkommen, die Fahrbahn besteht aus Betonverbundpflaster und beidseitigen befestigten Gehwegen. Parkmöglichkeiten im öffentlichen Straßenraum sind vorhanden. Es gibt keine Beeinträchtigungen oder bekannte Altlasten.
Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Schulen und Ärzte befinden sich im Stadtgebiet Tangermünde, etwa 6 km entfernt. Eine Bushaltestelle ist fußläufig erreichbar; weitere ÖPNV-Anbindungen bestehen in der Region mit Bahnanschluss in Demker und Stendal.
Das Grundstück ist eben, besitzt eine Straßenfront von etwa 10 m und einen L-förmigen Zuschnitt. Die Einfriedung erfolgt durch Mauer, Zaun und Hecken. Gartenanlagen und Pflanzungen sind vorhanden.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
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