Zwangsversteigerung landwirtschaftliche Flächen, Biogasanlage m. Jungviehstall und Lagerplatz
79809 Weilheim
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 17.03.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 59/23
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 17.03.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 59/23
Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 17. März 2026 um 9:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Waldshut-Tiengen, Sitzungssaal 26, Bismarckstraße 23, 79761 Waldshut-Tiengen öffentlich versteigert werden:
Flst. Nr. 3025/1: Grünland; Verkehrswert: 2.202,00 €
Flst. Nr. 3087: Obstbaumplantage; Verkehrswert: 2.674,00 €
Flst. Nr. 3025: Grünland; Verkehrswert: 13.370,00 €
Flst. Nr. 3126: Biogasareal mit Biogasanlage und Jungviehstall; Verkehrswert: 106.919,00 €
Flst. Nr. 833: Ackerland; Verkehrswert: 20.130,00 €
Flst. Nr. 1056 : Ackerland; Verkehrswert: 15.008,00 €
Flst. Nr. 3142: befestigter Lagerplatz zu benachbarter Biogasanlage; Verkehrswert: 45.645,00 €
HINWEIS DES AMTSGERICHTS:
Die im Gutachten beschriebenen, aber hier nicht veröffentlichten Grundstücke gelangen nicht zur Versteigerung.
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- siehe Gutachten
- Versteigerungstermin
- 17.03.2026, 09:00 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 59/23
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 21.09.24
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Besonderes Objekt
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um mehrere Flurstücke bestehend aus landwirtschaftlichen Flächen, einem Biogasareal mit Biogasanlage und Jungviehstall, befestigtem Lagerplatz sowie weiteren Grün- und Ackerlandflächen. Es bestehen zahlreiche Einzelverkehrswerte.
Besichtigung
Das Objekt wurde bei Ortsterminen am 14.06.2024 und 21.09.2024 nur von außen besichtigt. Eine Innenbesichtigung der Gebäude war nicht möglich, Informationen zum Zustand basieren auf Augenschein, Fotos sowie vorliegenden Unterlagen.
Gebäude
Biogasanlage und Jungviehstall (Flst. Nr. 3126)
Das Baujahr der Biogasanlage und des Stalls ist 2006; wesentliche Umbauten/Modernisierungen sind nicht bekannt, eine technische Aufrüstung der Biogasanlage auf 250 kW erfolgte 2015. Das Ensemble besteht aus einem Blockheizkraftwerk, Gasspeicherraum, Fermenter, Vorgrube, Endlager sowie dem ehemaligen Jungviehstall. Die Gebäude wurden massiv (Beton, Holztafelbauweise) errichtet. Die Biogasanlage ist aktuell außer Betrieb und weist augenscheinlich instandsetzungsbedürftigen Zustand auf. Die Restnutzungsdauer wird zum Stichtag für die Biogasanlage mit 2 Jahren, für den Stall mit 12 Jahren angesetzt. Der Grundriss ist funktionsorientiert (landwirtschaftliche Nutzung), die Belichtung zweckgerecht, jedoch beschränkt sich der Zustand vor allem auf äußere Begutachtung.
Die Gesamtfläche des Jungviehstalls beträgt ca. 280 m² (EG), die Bauweise entspricht einem funktionalen, altersgemäßen Standard, die Gebäude sind einfach ausgestattet. Der Jungviehstall ist als Unterstand und Heulager genutzt und zeigt sich im Vergleich im besseren, altersentsprechenden Zustand. Denkmalschutz besteht nicht.
Grundstück
Flurstücke Nr. 3126 und Nr. 3142
Das Grundstück ist ca. 5.311 m² (Flst. 3126) bzw. 12.258 m² (Flst. 3142) groß. Es handelt sich teilweise um asphaltierte Flächen (Lager/Außenbereich), ansonsten um Ackerland/Grünland. Die Grundstücke sind zusammenhängend bzw. unmittelbar angrenzend, das Gelände ist leicht bis mäßig geneigt und für landwirtschaftliche Zwecke geeignet. Bewuchs ist standortüblich; besondere topografische Einschränkungen liegen nicht vor. Beide Grundstücke liegen im planungsrechtlichen Außenbereich, die Nutzungsart ist auf Landwirtschaft beschränkt. Für Flst. 3126 ist eine Rückbauverpflichtung der Baulichkeiten nachgewiesen.
5 weitere Flurstücke (land- und forstwirtschaftlich genutzt)
Flst. Nr. 3025/1, Landwirtschaftsfläche Gemarkung Weilheim mit 1.468 qm:
Die Parzelle stellt Grünland dar. Es ist im Bereich der nordöstlichen Grundstücksgrenze zudem ein kleiner Gehölzbereich ohne wirtschaftlichen Wert vorhanden. Das Grundstück macht einen gepflegten Eindruck und wird derzeit auch als Grünland bewirtschaftet.
Flst. Nr. 3087, Gartenbaulich genutzte Fläche „Indlekofer Zeig“ Gemarkung Weilheim mit 687 qm: Die Parzelle stellt eine kleine Obstbaumplantage, bestehend aus 9 Niederstamm-Obstbäumen sowie 2 Walnussbäumen (vermutlich Hochstämme) dar. Das Grundstück macht einen gepflegten Eindruck.
Flst. Nr. 3025, Landwirtschaftsfläche „Wiesle“ Gemarkung Weilheim mit 8.847 qm:
Die Parzelle stellt eine kleine Obstbaumplantage, bestehend aus 9 Niederstamm-Obstbäumen sowie 2 Walnussbäumen (vermutlich Hochstämme) dar. Das Grundstück macht einen gepflegten Eindruck.
Flst. Nr. 833, Ackerlandfläche „Hochtann“ Gemarkung Waldkirch von WT mit 8.052 m²: Die Parzelle stellt überdurchschnittlich gutes Ackerland dar. Das Grundstück macht einen gepflegten Eindruck und wird als Ackerland bewirtschaftet.
Flst. Nr. 1056, Ackerlandfläche/ Gehölz, Gewann „Bannacker“ Gemarkung Waldkirch mit 6.904 qm: Die Parzelle stellt gutes Ackerland dar. Das Grundstück macht einen gepflegten Eindruck und wird derzeit auch als Ackerland bewirtschaftet
Nutzung
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Biogasanlage augenscheinlich außer Betrieb, der Jungviehstall wurde als Maschinenunterstand und Heulager genutzt. Die landwirtschaftlichen Flächen (Ackerland/Grünland) wurden bewirtschaftet. Die weiteren Flurstücke waren zum Stichtag ausschließlich forstwirtschaftlich oder landwirtschaftlich genutzt, gepachtet oder eigengenutzt.
Sonstiges
Diese Zwangsversteigerung weist folgende Besonderheit auf: Das oben beschriebene Objekt wird gemeinsam mit einem oder mehreren anderen Objekten versteigert. Dies ist ersichtlich aus den Versteigerungsdaten / Terminsbestimmung (siehe oben). Dabei besteht die Möglichkeit, die Versteigerungsobjekte einzeln oder in einem Gesamtgebot zu ersteigern. Das wird sich jedoch erst beim Versteigerungstermin ergeben und vom Rechtspfleger bekannt gegeben. Nähere Informationen hierzu erfragen Sie bitte bei Gericht, dem Gläubiger oder dem vom Gläubiger beauftragten Vertreter/Makler. Wenn hier kein bzw. nur eines der vorhandenen Gutachten zum Download zur Verfügung gestellt wurde, können alle Gutachten unter dem jeweiligen Aktenzeichen oder beim Amtsgericht eingesehen werden.
Lage
Weilheim (Landkreis Waldshut, Baden-Württemberg, ca. 3.300 Einwohner)
Die Flurstücke 3142 und 3126 liegen im Gewann „Bürglenberg“ im südlichen Außenbereich von Weilheim, abseits geschlossener Wohnbebauung. Charakteristisch ist die reine Feld- und Außenbereichslage, mit der nächsten Ortschaft etwa 1 km entfernt. Die Umgebung ist landwirtschaftlich geprägt, nennenswerte Wohn- oder Gewerbebebauung befindet sich nicht in direkter Nachbarschaft. Die Zuwegung erfolgt über eine asphaltierte, wenig frequentierte Ortsverbindungsstraße, der Wildparkweg. Biotope und Schutzgebiete bestehen v.a. bei den weiteren Flurstücken; auf einem Teil der Grundstücke liegen gesetzlich geschützte Biotope, einige Flächen sind Landschaftsschutzgebiet.
Das Grundstück ist landschaftstypisch geneigt bis eben, Form und Muster sind unregelmäßig, eine durchgängige Bewirtschaftung ist möglich. Acker-, Grünland- und Waldflächen wechseln sich teilweise voneinander ab. Bewuchs ist je nach Nutzung Typisch für die jeweilige Kategorie (Gras, Gehölze, Obst, Forst).
Verkehrsanbindung: Unterdurchschnittlich, Verkehrsimmissionen gering. Die nächste Kleinstadt ist ca. 5 km entfernt, DB-Anschluss ca. 7 km, nächste Bundesstraße 6 km, Autobahn weiter entfernt; Flughafen ca. 49 km (Zürich/Kloten).
Infrastruktur: Sehr begrenzt im direkten Umfeld. Einkauf, Schulen, Ärzte etc. sind im Hauptort Weilheim oder in Waldshut-Tiengen vorhanden.
Die Flurstück 3025/1, 3087, 3025, 833 und 1056 befinden sich auf den Gemarkungen Weilheim bzw. Waldkirch (siehe Objektbeschreibung)
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Sparkasse Hochrhein, Waldshut-Tiengen,
Herr Meier, Tel.: 07751/882-3214
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