Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 12. August 2025 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Etage 1., Sitzungssaal 101 B öffentlich versteigert werden:

Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
1.060.000,00 €
Versteigerungstermin
12.08.2025, 09:30 Uhr
Aktenzeichen
9 K 42/23
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstige Wohnung

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer)

Bei den vier Objekten handelt es sich lt. Gutachten um eine Wohnung, die aus ursprünglich zwei geplanten Wohneinheiten zu einer größeren Wohnung zusammengefasst wurde sowie deren baurechtlich erforderliche Stellplätze. Die vier Objekte sind als wirtschaftliche Einheit anzusehen. Wie aus dem Gutachten weiter zu entnehmen ist, wurden die Wohnung Nr. 7 und Wohnung Nr. 8 als getrennte Wohnung geplant. Die Übergänge zwischen beiden Teilbereichen befinden sich zum einen in der Diele. Dort wurde eine ursprünglich geplante Wohnungstrennwand nicht errichtet. Zum anderen wurde ein Durchgang zwischen den Aufenthaltsräumen erstellt, die an der Terrasse liegen. Zu den Wohneinheiten gehören die zwei Tiefgaragenstellplätze Nr. 19 und 20 und zwei Abstellräume im Kellergeschoss. Weiterhin ist der Wohnung Nr. 7 und der Wohnung Nr. 8 jeweils Gartenaußenflächen als Sondernutzungsrecht zugeordnet worden.
Das Objekt wird derzeit von den Erbbauberechtigten selbst genutzt.
Lt. gutachterlicher Stellungnahme vom 19.8.2024 waren in den dem Gutachter vorliegenden amtlichen Bauakten keine Unterlagen zur geänderten Nutzung oder Umgestaltung der Wohnungen Nr. 7 und 8 enthalten. Ob eine Baugenehmigung für diese Nutzungsänderung erforderlich gewesen wäre, würde mehr Informationen zu den baulichen Änderungen und Abklärungen mit dem Bauamt erfordern. Dies ist letztlich aber nicht Gegenstand des anhängigen Verfahrens. Sofern aber z.B. statisch relevante Veränderungen mit der Zusammenlegung der Wohnungen verbunden waren (z.B. Änderung einer tragenden Wand), wäre eine Baugenehmigung erforderlich gewesen.
Aus Sicht des Gutachters ist es bautechnisch möglich, die zusammengelegte Wohnung wieder in zwei einzelne zu trennen.
Getrennte Auflistung der Räumlichkeiten der Wohnungen Nr. 7 und 8 lt. gutachterlicher Stellungnahme:
Wohnung Nr. 7:
Diele, Gast 1, Bad, Abstellraum, Hauswirtschaft, Küche, Essraum, überdachte Terrasse
Größe Teilbereich Wohnung Nr. 7: ca. 79,45 qm.
Wohnung Nr. 8:
Diele, Wohnraum, Schlafraum, Ankleide, Bad, Gast 2, Bad, WC-Raum, überdachte Terrasse
Größe Teilbereich Wohnung Nr. 8: ca. 109,78 qm.
Gesamtfläche Wohnung Nr. 7, 8: ca. 189,24 qm.

Zur Wohnanlage insgesamt lt. Gutachten:
Mehrfamilienhausanlage mit zwei freistehenden Gebäuden auf gemeinsamen Tiefgaragenkellergeschoss;
Gebäudetyp: 2 Gebäude mit jeweils 2 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss sowie ausgebautem Spitzboden, unterkellert. 11 Wohneinheiten, Baujahr 2001.

Es handelt sich lt. Gutachten um eine 5-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss mit ca. 189 qm Wohnfläche und 2 Tiefgaragenstellplätzen.

Eine Besichtigung wurde nur von außen durchgeführt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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