Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Donnerstag, 18. September 2025 um 10:00 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Rockenhausen, Sitzungssaal 2, Kreuznacher Straße 37, 67806 Rockenhausen öffentlich versteigert werden:

Eingetragen im Grundbuch von Gaugrehweiler:

Flurstück 2381, Gebäude- und Freifläche, Riedstraße 4

Verkehrswert €: 500,00

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
500,00 €
Versteigerungstermin
18.09.2025, 10:00 Uhr
Aktenzeichen
2 K 13/25
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
14.04.25
Besichtigungsart
Innen- und Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Einfamilienhaus
Grundstücksfläche
99 m²
Objektzustand
abbruchreif
Baujahr
vor 1950
Verfügbarkeit
leerstehend, unbewohnbar
Anzahl Etagen
2

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein mit einem stark sanierungsbedürftigen Einfamilienhaus bebautes Grundstück mit Nebengebäude.

Besichtigung

Das Objekt wurde am 14.04.2025 einer Innen- und Außenbesichtigung unterzogen. Der Zustand wurde weitgehend erfasst, jedoch bestanden Einschränkungen beim Zugang zu Dach, Dachspeicher und Rückseite des Gebäudes; diese Bereiche konnten nicht begutachtet werden.

Gebäude

Das Gebäude ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus (Mittelhaus) mit Satteldach, errichtet vor 1950. Es liegt ein Massivbau mit Teilen aus Fachwerk vor. Die Umfassungswände bestehen aus Mauerwerk und Holzfachwerk mit Ausmauerung, die Dachkonstruktion ist aus Holz und mit Dachziegeln eingedeckt. Es liegen keine Grundrisse vor, Raumaufteilung und Flächenmaße sind unbekannt. Das Haus weist einen insgesamt überalterten, schlechten Zustand auf. Wesentliche Modernisierungen wurden nicht durchgeführt, der Ausstattungsstandard entspricht in verschiedenen Bereichen dem Baualter, Es bestehen Feuchteschäden und starke Abnutzungserscheinungen in nahezu allen Gewerken, sodass das Gebäude nicht nutzbar ist. Die Besonnung und Belichtung sind aufgrund fehlender detaillierter Angaben nicht abschließend zu beurteilen. Das Objekt steht innerhalb einer Denkmalzone, Maßnahmen an Fassade, Dach oder Fenstern unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme, dass ggf. auch in nicht zugänglichen Bereichen keine gravierenden weiteren Mängel bestehen, das Risiko wird jedoch als sehr hoch eingestuft. Die Nutzung ist ausschließlich zu Wohnzwecken vorgesehen. Das Gebäude steht leer und ist nicht bewohnbar.

Weitere Gebäude

Zum Grundstück gehört ein kleines Nebengebäude. Zu Baujahr, Konstruktion oder Zustand liegen keine näheren Angaben vor.


Nutzung

Zum Wertermittlungs-Stichtag war das Objekt leerstehend und aufgrund gravierender Bauschäden unbewohnbar.


Ausstattung

  • Dachform: Satteldach, Holzdachkonstruktion, Eindeckung mit Dachziegeln.

  • Heizung & Warmwasser: Keine Heizung vorhanden, keine Angaben zu Warmwasser.

  • Elektroinstallation: Überalterte Elektroinstallation, dem Baujahr entsprechend.

  • Böden: Keine Angaben im Detail, Zustand insgesamt schlecht.

  • Fenster: Herkömmliche Fenster, Baujahresstandard, Zustand überaltert.

  • Sanitärausstattung: Nicht näher beschrieben, vermutlich veraltet oder nicht funktionsfähig.


Sonstiges

Das Objekt befindet sich in einer Denkmalzone, sämtliche Maßnahmen am Gebäude, auch ein eventueller Abriss, bedürfen der denkmalrechtlichen Genehmigung. Der Zugang zum Grundstück ist nicht grundbuchlich gesichert.

Lage

Gaugrehweiler, ca. 550 Einwohner, Donnersbergkreis, Rheinland-Pfalz.

Das Objekt befindet sich in einer kleinen Gemeinde in überwiegend wohnbaulich genutzter Umgebung. Es liegt an einer ausgebauten Wohnstraße mit bituminöser Fahrbahndecke, jedoch nicht direkt an der Straße. Das Grundstück ist durch mehrseitige Grenzbebauung geprägt, Topografie eben. Die Nachbarschaft besteht aus Wohnbebauung ähnlichen Maßstabs. Es bestehen keine Hinweise auf unmittelbare Beeinträchtigungen, ein Zugang zum Grundstück ist nur mündlich mit dem Nachbarn vereinbart.

Im Ort gibt es eine Grundversorgung an Infrastruktur, Details zu Kindergärten, Schulen, Ärzten oder Einkaufsmöglichkeiten sind nicht ausdrücklich aufgeführt, die nächste größere Stadt liegt ca. 17 km entfernt, die Autobahn ist in rund 17,5 km zu erreichen, der nächste Bahnhof in ca. 9,5 km Entfernung.

Das Grundstück hat eine Fläche von 99 m², ist regular zugeschnitten, die Lage ist ortsüblich. Aussagen zum Bewuchs liegen nicht vor. Es handelt sich um baureifes Land im Innenbereich, ohne abgabenrelevante Besonderheiten laut Gutachten.


Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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