Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Montag, 30. November 2026 um 10:30 Uhr folgender Grundbesitz im Amtsgericht Pforzheim, Sitzungssaal 142 N, Lindenstraße 8, 75175 Pforzheim öffentlich versteigert werden:
Verkehrswert: 98.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 98.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 30.11.2026, 10:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 1 K 84/25
- Versteigerungsart
- Zwangsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 05.02.26
- Besichtigungsart
- Außenbesichtigung
- Wertgrenzen
- gelten
Wichtige Hinweise
Objektdaten
- Objekttyp
- Zweizimmerwohnung
- Wohnfläche
- 35 m²
- Objektzustand
- baujahresgemäß
- Baujahr
- 1994
- Verfügbarkeit
- vermietet
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um das Sondereigentum an der Wohnung Nr. 5 im Erdgeschoss und Abstellraum Nr. 5 im Untergeschoss. Es bestehen Sondernutzungsrechte an der im Gartenplan grün umrandeten Gartenfläche und dem im Gartenplan schwarz umrandeten und mit GA 4 bezeichneten oberen Einstellplatz im Doppelparker.
Besichtigung:
Das Objekt wurde am 05.02.2026 ausschließlich von außen besichtigt. Die Bewertung der Wohnung, des Abstellraums und des Einstellplatzes beruht daher ergänzend auf Bauakte, Grundbuch, Wohnflächenberechnung und weiteren vorliegenden Unterlagen.
Wohnung
Die Eigentumswohnung Nr. 5 liegt im Erdgeschoss und verfügt laut Bauakte über 35,46 m² Wohnfläche. Die Raumaufteilung umfasst Wohnen/Essen/Küche, ein Schlafzimmer, Bad/WC sowie einen Balkon. Zum Sondereigentum gehört außerdem ein Abstellraum im Untergeschoss; zusätzlich bestehen Sondernutzungsrechte an einer Gartenfläche und an dem oberen Einstellplatz GA 4 im Doppelparker.
Der Grundriss ist als kompakte, funktionale Einheit für einen kleinen Haushalt angelegt. Durch die Kombination von Wohn-, Ess- und Küchenbereich entsteht eine flächeneffiziente Gestaltung mit kurzen Wegen. Balkon und Garten-Sondernutzungsrecht erhöhen die Wohnqualität und erweitern die Nutzbarkeit nach außen. Zur Belichtung und Besonnung liegen keine wohnungsinternen Feststellungen vor, da keine Innenbesichtigung möglich war.
Der Zustand des Sondereigentums konnte nicht überprüft werden. Im Gutachten wurde deshalb ein Risikoabschlag für einen möglichen Wohnungszustand bzw. Renovierungsstau berücksichtigt.
Gebäude
Die Wohnung befindet sich in einem 1994 errichteten Mehrfamilienhaus in Massivbauweise mit Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss sowie insgesamt 12 Wohnungen. Das Gebäude weist eine verputzte Fassade, Kunststofffenster mit Isolierverglasung und Kunststoffrollläden sowie einen massiven Hauseingangsbereich mit Natursteintrittstufen, Metallgeländern, Massivholztür und Gegensprechanlage auf. Der von außen erkennbare bauliche Zustand wurde als baujahrtypisch und im Wesentlichen durchschnittlich eingestuft; Denkmalschutz besteht nicht.
Nutzung:
Zum Wertermittlungs-Stichtag war die Eigentumswohnung im Erdgeschoss samt Einstellplatz im oberen Doppelparker fremd vermietet.
Lage
Das Objekt liegt in Tiefenbronn, Ortsteil Lehningen, mit rund 1.164 Einwohnern; die Gesamtgemeinde Tiefenbronn hat ca. 5.381 Einwohner. Es befindet sich im Enzkreis in Baden-Württemberg.
Die Mikrolage liegt im nordwestlichen Bereich des Ortsteils in einer überwiegend von Wohnbebauung geprägten Straße. Bekannte Beeinträchtigungen wurden im Gutachten nicht festgestellt. Das Objekt liegt an einer voll ausgebauten Straße mit beidseitigen Gehwegen; die Nachbarschaft ist wohnbaulich geprägt.
Lehningen verfügt laut Gutachten über gute Anbindungen an den öffentlichen Personennahverkehr und den Individualverkehr. Weitergehende konkrete Angaben zu Schulen, Kindergärten, Ärzten, Einkauf sowie Bus- und Bahnverbindungen enthält das Gutachten nicht.
Das Gesamtgrundstück ist 896 m² groß, rautenförmig bis nahezu rechteckig zugeschnitten, mit etwa 22,5 m Straßenfront und ca. 40 m Tiefe. Es ist nach Nordwesten leicht hängig, insgesamt jedoch relativ eben; die Zufahrt zu den Doppelparkern fällt künstlich nach Nordwesten ab. Hauszugang, Mülleimerstellplatz und Garagenzufahrt sind mit Betonsteinen befestigt, die Stellplätze vor dem Haus mit Rasengittersteinen. Das Grundstück ist mit Rasen, Büschen, Bäumen und Sträuchern angelegt und teilweise durch Maschendrahtzaun sowie Holz-Sichtschutzwände eingefriedet.
Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Rechtsanwalt Weidner, Eppingen, Tel.: 07262 91980, Geschäftszeichen: 192/24 A 17 bi
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