Versteigerungsdaten/Terminsbestimmung
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Freitag, 07. Mai 2021 um 11:30 Uhr folgender Grundbesitz im Raum X, Sitzungssaal, im Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein, Wittelsbachstraße 10, 67061 Ludwigshafen, öffentlich versteigert werden:
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d Sachverständigen):
unbebaute Lagerfläche, Bauland;
Verkehrswert: 103.400,00 €
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaute Lagerfläche, Bauland;
Verkehrswert: 600,00 €
Gesamtverkehrswert: 104.000,00 €
Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.
- Verkehrswert
- 104.000,00 €
- Versteigerungstermin
- 07.05.2021, 11:30 Uhr
- Aktenzeichen
- 3 K 9/20
- Versteigerungsart
- Teilungsversteigerung
- Wertermittlungsstichtag
- 28.08.16
- Wertgrenzen
- gelten
Objektdaten
- Objekttyp
- Baugrundstück
- Grundstücksfläche
- 510 m²
Objektbeschreibung
Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um ein unbebautes, als Lagerfläche genutztes Grundstück (2 Flurstücke).
Das Grundstück hat eine Straßenfront von ca. 10 m und eine mittlere Tiefe von ca. 55 m. Es wird durch einen Bauzaun eingefriedet.
Darstellungen im Flächennutzungsplan: Der Bereich des Bewertungsobjekts ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche (M) dargestellt
Festsetzungen im Bebauungsplan: Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vorhanden. Nach Auskunft der Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf vom 11.10.2017 liegen keine Planungsabsichten seitens der Gemeinde vor. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach § 34 BauGB zu beurteilen
Entwicklungszustand (Grundstücksqualität): baureifes Land (vgl. § 5 Abs. 4 lmmoWertV)
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Lage
Das Versteigerungsobjekt befindet sich am Ortsrand von Fußgönheim (ca. 2.600 Einwohner), in mittlerer Wohnlage.
Das ebene Grundstück liegt an einer klassifizierten Straße (Landesstraße) mit regem Durchgangsverkehr. Es hat eine trapezförmige Grundstücksform. Durch Straßenverkehr und Sportanlage ergeben sich durchschnittliche Beeinträchtigungen. Die Nachbarschaftsbebauung besteht überwiegend aus wohnbaulicher Nutzung, in überwiegend dörflicher Bauweise (Haus-Hof-Bauweise).
Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt ca. 5 Fußminuten. Geschäfte des täglichen Bedarfs sind ca. 1 km entfernt. Schulen, Ärzte und eine Bushaltestelle stehen in fußläufiger Entfernung zur Verfügung.
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Ansprechpartner oder Gläubiger/-vertreter
Kein Ansprechpartner in diesem Verfahren
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