Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, 28. September 2021 um 09:00 Uhr folgender Grundbesitz im Saal 112 im Amtsgericht Stendal, Scharnhorststraße 40, öffentlich versteigert werden:

Verkehrswert: 1,00 €

Vollständige Versteigerungsdaten zu diesem Verfahren entnehmen Sie bitte der amtlichen Bekanntmachung.

Verkehrswert
1,00 €
Versteigerungstermin
28.09.2021, 09:00 Uhr
Aktenzeichen
7 K 45/20
Versteigerungsart
Zwangsversteigerung
Wertermittlungsstichtag
17.09.19
Besichtigungsart
Außenbesichtigung
Wertgrenzen
gelten
Amtliche Bekanntmachung Gutachten

Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Grundstück
Grundstücksfläche
9434 m²

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um den 1/2 Anteil an einer Landwirtschaftsbrache, bestehend aus einem Grundstück, das mit den baulichen Überresten einer liquidierten LPG belegt ist.

Das Objekt konnte vom Gutachter nur von außen besichtigt werden. Daher basiert die Ermittlung des Verkehrswertes auf diversen Faktoren: u. a. Außenbesichtigung, Baupläne, Vergleichswerte.

Die ursprüngliche Nutzung bestand wahrscheinlich im Betrieb von Gewächshäusern. Die damalige „Landwirtschaftliche Produktionsgenossen-schaft“ (LPG) wurde schon vor geraumer Zeit (vermutlich um 1999) liquidiert. Seit dieser Zeit wurde das Grund-stück augenscheinlich nicht mehr genutzt. Auf dem Grundstück befinden sich noch die ruinösen Resten des vergangenen Betriebs. So, ein Schornstein mit angrenzendem Gebäude (vermutlich Heizhaus), ein marodes, massives Garagengebäude für 3 Klein- und Großfahrzeuge mit Holz-Schuppenanbau sowie einem kleineren massiven Schuppen. Letztere Bauwerke werden augenscheinlich von dem Bewohnern des Flurstücks 22 als Schuppen und als Hundezwinger genutzt.

Im östlichen Bereich des Grundstücks, der besichtigt werden konnte, fanden sich ein weiteres kleines Gebäude aus Stahlbetonelementen, diverse Fundamente und Fundamentreste der vermuteten, ehemaligen Gewächshäuser. Des Weiteren wurden hier mehrere wilde Deponien bestehend aus Plastikgefäßen, Plastikschalen, Fensterelemente aus Holz sowie Glasbruch und Bruch von Wellasbestplatten festgestellt.

Keine der vorgefundenen baulichen Anlagen befinden sich in einem nutzbaren oder revitalisierbaren Zustand. Es ist darum von einem Abbruch bzw. einer Beräumung des Grundstücks auszugehen. Auch das wild gewachsene Gehölz ist nicht wirtschaftlich nutzbar.

Der westliche Teil des Grundstücks, nördlich und südlich des Flurstücks 22, ist auf einer Gesamtfläche von ca. 1.850 m² baulich nutzbar. Hier ist eine Wohnbebauung durchaus vorstellbar. Der gesamte östliche, ca. 7.584 m² große Bereich (östlich des Heizhauses) befindet sich hingegen im planungsrechtlichen Außenbereich und grenzt an ein Naturschutzgebiet. Nach §35 BauGB sind hier in erster Linie landwirtschaftliche Nutzungsvorhaben, in Ausnahmefällen aber auch andererseits privilegierte Vorhaben genehmigungsfähig. Ein Marktbestreben nach der-artigen Bauvorhaben hält der Sachverständige jedoch für unwahrscheinlich, sodass sich das Gelände nach Beräumung allenfalls als Garten- oder Freizeitfläche oder für eine Einbeziehung in die südlich gelegene Ackerfläche eignen könnte.

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Lage

Das Versteigerungsobjekt befindet sich am südlichen Ortsrand von Arneburg (ca. 1.512 Einwohner).

Der Zufahrtsweg über das Flurstück 22 ist nur leicht mit einer Schotterschicht befestigt. Bürgersteige oder Beleuchtungen sind nicht vorhanden. Die Nachbarschaftsbebauung besteht aus Wohnhäusern in offener Bauweise. Direkt westlich angrenzend befindet sich ein Garagenkomplex. Südlich schließt eine ausgedehnte Ackerfläche an das Grundstück an. In der Stadt und durch die nahe gelegene Landkreisstadt Stendal ist eine ausreichende Versorgung von infrastrukturellen Einrichtungen gewährleistet.

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Hinweis: Die Position auf der Karte ist möglicherweise ungenau. Angabe ohne Gewähr.

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