Hausmeister

Hausmeister ist kein Ausbildungsberuf. Es ist auch keine geschützte Bezeichnung. In Seminaren, Lehrgängen und Fortbildungen von privaten und öffentlichen Trägern können teilweise auch staatlich anerkannte Abschlüsse erlangt werden. Kleinere Reparaturen gehören zu den Aufgaben eines Hausmeisters. Deshalb haben die meisten Hausmeister einen oder mehrere Handwerksberufe erlernt. Oft sind Hausmeiser auch für Objektbetreuungen, Grünanlagenpflege, Entrümpelungen, Winterdienst und Ähnliches verantwortlich und, falls sie dafür beauftragt sind, auch für das Anfertigen von Übergabeprotokollen bei Mieterwechsel, Zählerablesungen, das Überwachen von Handwerkern oder die Kontrolle von Aufmaßen zuständig. Sie haben aber meistens nicht die rechtliche Befugnis bei Verstößen gegen die Hausordnung wie zum Beispiel Ruhestörung einzugreifen.

Dienstleister Hausmeisterservice

In größeren Mehrfamilienhäusern und in Büroraumen wird oft ein Hausmeisterservice in Anspruch genommen. Dies vermeidet Streitigkeiten zwischen den Hausbewohnern wegen der Treppenhausreinigung, Winterdienst und ähnlichen Dingen. Die angebotenen Leistungen der Hausmeisterdienste sind: Treppenhausreinigung, Übernahme der Kehrwochen, Gartenarbeiten, Winterdienst, Auswechseln von Leuchtmittel, Dachrinnenreinigung, Vermietungsservice von Immobilien aller Art, Übernahme von Renovierungsarbeiten zur Neuvermietung, Büroreinigung, Baureinigung und Bauendreinigung, Fensterreinigung, Glasreinigung -auch mit Hubsteiger-, Urlaubsvertretung des Hausmeisters, kleinere Reparaturen, Parkplatzreinigung und das Erledigen des Sperrmülles und der Müllentsorgung.