In Sachsen-Anhalt startet ein Pilotprojekt, bei dem von der Staatsanwaltschaft eingezogene Gegenstände über eBay versteigert werden.

 

Bisher gingen die von der Staatsanwaltschaft im Rahmen der Strafverfolgung eingezogenen Gegenstände an den örtlichen Gerichtsvollzieher, der diese dann öffentlich zur Versteigerung brachte. Zukünftig soll nun einem größeren Interessentenkreis die Möglichkeit gegeben werden, diese Stücke zu erwerben, dies wird über eBay, über gut eingeführte Auktionshäuser sowie über die Zoll-Auktions-Seite des Bundesfinanzministeriums erfolgen. Zudem verspricht man sich durch die Versteigerung bei eBay einen höheren Erlös.

 

Die Grundlagen für die Einziehung und Verfall sind im StGB hinterlegt, hier wird der Übergang des Eigentums an den Staat geregelt. Über Anordnung und Verfall entscheiden die Richter. Es können solche Gegenstände eingezogen werden, die zur Ausführung oder Vorbereitung einer Straftat benötigt werden oder was durch eine Straftat hervorgebracht wurde und sich im Eigentum des Straftäters befindet. Ansprüche Dritter, beispielsweise Opfer von Einbrüchen, haben Vorrang.

 

Sollte diese Verfahren Erfolg haben, wird diese Art des Verkaufs auch von anderen Staatsanwaltschaften übernommen.