In den vergangenen Jahren war es gang und gäbe, dass man zur Zahlung einer Strafgebühr verdonnert wurde, wollte man einen Kredit vor Ablauf der Frist zurückzahlen. Hat man 2005, also im Jahr des Zinstiefs, einen Kredit abgeschlossen und möchte diesen nun tilgen, wird in den wenigsten Fällen eine Vorfälligkeitsentschädigung seitens der Bank verlangt. Die Kreditnehmer profitieren von den gestiegenen Zinsen, denn die Banken verleihen das ausgeliehene Geld lieber zu höheren Zinsen oder legen es am Pfandbriefmarkt an.

Leider ist es nicht allen Kreditnehmern möglich, auf so einfache Art aus Ihren Kreditverträgen herauszukommen, hier müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:

Wollen Sie Ihre Immobilie verkaufen oder Ihre Bank will den Kredit nicht weiter aufstocken, haben Sie laut BGH das Recht, aus dem Kredit auszusteigen.

Oder läuft Ihr Kreditvertrag länger als 10 Jahre? Hier besteht die Möglichkeit, nach Ablauf des zehnten Jahres nach der Auszahlung mit einer mindestens 6-monatigen Kündigungsfrist gratis zu kündigen. Wird keine dieser Voraussetzungen erfüllt, können Sie nur auf die Kulanz Ihrer Bank hoffen, bei Kulanzkündigungen wird über die Entschädigungshöhe verhandelt. Viele Banken lehnen dieses Anliegen erst einmal komplett ab, aber nicht verzagen, fragen Sie auf alle Fälle nochmals nach!

Einige Banken prüfen das Anliegen des Kunden je nach Einzelfall, andere legen Ihren Kunden keine diesbezüglichen Steine in den Weg.

Als zukünftiger Wohnungskäufer oder Häuslebauer können Sie jetzt auch eine Versicherung in Anspruch nehmen, die Ihnen die Vorfälligkeitsentschädigung erspart. Hier gibt es verschiedene Anbieter mit unterschiedlichen Leistungen, vergleichen lohnt!