Die nächsten 4 Zwangsversteigerungen (5 insgesamt)

Wohn- und Betriebsgebäude ZVG

Wohn- und Betriebsgebäude

Zwangsversteigerung in
87748 Fellheim

Amtsgericht Memmingen:
2 K 1/21
Versteigerungstermin:
16.04.2024, 09:00 Uhr
Einfamilienhaus und Nebengebäude ZVG

Einfamilienhaus und Nebengebäude

Zwangsversteigerung in
87700 Memmingen

Amtsgericht Memmingen:
2 K 17/23
Versteigerungstermin:
14.05.2024, 09:00 Uhr
Wohnung und Garage ZVG

Wohnung und Garage

Zwangsversteigerung in
87700 Memmingen, Amendingen

Amtsgericht Memmingen:
1 K 28/23
Versteigerungstermin:
14.05.2024, 10:15 Uhr
Einfamilienhaus und Doppelgarage ZVG

Einfamilienhaus und Doppelgarage

Zwangsversteigerung in
87700 Memmingen, Eisenburg

Amtsgericht Memmingen:
1 K 29/23
Versteigerungstermin:
04.06.2024, 10:15 Uhr

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

Dieses Amtsgericht veröffentlicht seine Verfahren noch nicht auf unseren Seiten. Um Ihnen die Informationsbeschaffung zu erleichtern, haben wir für Sie recherchiert und, falls verfügbar, entsprechende Daten zusammengestellt.

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Gutachten können Sie über eine Recherche-/ Bereitstellungsgebühr direkt bei uns herunterladen.

Urheberrechtshinweis zu angezeigten Objekt-Bildern in digitalen Exposès dieses Amtsgerichts:

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Sicherheitsleistung

Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.

Barzahlung ist ausgeschlossen!

Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:

  1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
  2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
  3. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
  4. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto.

Im Verwendungszweck der Überweisung ist unbedingt anzugeben:

  • Zwangsversteigerung Aktenzeichen/Kassenzeichen - Amtsgericht
  • Absendername und Bankverbindung (für evtl. Rücküberweisung)

Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.


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