k) Kosten
Mit dem Zuschlag kommen auf den Ersteher weitere Kosten zu, die in der finanziellen Planung ebenfalls berücksichtigt werden müssen:
- Die Abgabe des Meistgebots ist in Höhe von 3,5% Grunderwerb steuerpflichtig. Bei der Abtretung des Meistgebots oder im Fall der verdeckten Stellvertretung wird die Grunderwerbssteuer sogar zweimal fällig.
- Das bar Gebots ist vom Zeitpunkt der Wirksamkeit des Zuschlags an mit 4% zu verzinsen. Die Verzinsungspflicht entfällt für den Teilbetrag, der als Sicherheitsleistung bar gezahlt wurde sowie ab dem Zeitpunkt der Hinterlegung des bar Gebots unter Verzicht auf Rücknahme.
- Die Kosten des Zuschlages sind ebenfalls von dem Ersteher zu bezahlen. Es entsteht für die Erteilung des Zuschlages eine halbe Gerichtsgebühr, die sich nach dem Wert des Meistgebots berechnet.
- Des Weiteren entstehen die üblichen Eintragungskosten beim Grundbuchamt durch die Umschreibung des Eigentums und Löschung entfallener Belastungen sowie ggf. für die Finanzierung einzutragende Grundpfandrechte.
Bitte beachten Sie:
Haftungsausschluss:
Inhalte:
Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und
bearbeitet. Immobilienpool.de übernimmt keine Gewähr für die Aktualität,
Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten
Informationen.
Haftungsansprüche gegen Immobilienpool.de, die sich auf Schäden ideeller
und/oder materieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige
und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern von Seiten des Immobilienpool.de kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB. Wir bitten den Leser den Rat
eines Fachmanns in jedem Fall in Anspruch zu nehmen. Denn nur dieser
kann im Hinblick auf Ihre persönliche Situation und in Kenntnis der
gültigen Rechtslage individuellen Rat geben.




