Allgemeines zur Zwangsversteigerung
- Einführung in die Zwangsversteigerung
- Arten der Zwangsversteigerung
- Die echte Zwangsversteigerung
- Die Teilungsversteigerung
Arbeitslosigkeit, vorübergehende Liquiditätsengpässe, Überschuldung, Krankheit, Scheidungen und Insolvenz sind u. a. wesentliche Gründe für die Zwangsversteigerung von Häusern, Wohnungen, Grundstücken und Gewerbeimmobilien.
Der Zugriff auf den Vermögenswert Immobilie von Gewerbetreibenden und Privatpersonen bleibt oftmals die letzte Möglichkeit des Gläubigers, seine Forderungen im Ganzen oder wenigstens zum Teil zu befriedigen. Wie die Verlagsagentur Argetra, Herausgeberin des bundesweiten Versteigerungskalenders, mitteilte, sank die Zahl der Versteigerungstermine im letzten Jahr bundesweit um insgesamt ca. 11%, das waren gut 9.000 weniger als im Jahr 2010.
Besonders betroffen waren nach wie vor die neuen Bundesländer. So gab es in Sachsen-Anhalt und in Sachsen mit jeweils über 300 Terminen je 100.000 Haushalte die meisten Zwangsversteigerungen; es folgen Thüringen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz. Die Verkehrswerte der Häuser, Wohnungen und Grundstücke, die "unter den Hammer" kamen, summierten sich auf 11,6 Mrd Euro, was einem durchschnittlichen Preis von 159.000 Euro je Immobilie entspricht.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in diesem Jahr entwickeln wird. Den allgemeinen Einschätzungen zu Folge und in Anbetracht der konjunkturellen Lage bleiben die Meinungen geteilt. Demografische Entwicklungen, konjunkturelle Einflüsse oder politische Änderungen werden wohl ihren Teil zu den sich verändernden Zahlen beitragen. Sicher ist: Die Zwangsversteigerung von Immobilien als staatlich durchgeführtes Verfahren stellt auch zukünftig einen interessanten Zweitmarkt beim Immobilienkauf dar.
Stand: 04.04.2012
Bitte beachten Sie:
Haftungsausschluss:
Inhalte:
Der Inhalt dieser Seiten wurde sorgfältig recherchiert, überprüft und
bearbeitet. Immobilienpool.de übernimmt keine Gewähr für die Aktualität,
Qualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten
Informationen.
Haftungsansprüche gegen Immobilienpool.de, die sich auf Schäden ideeller
und/oder materieller Art beziehen, die durch die Nutzung oder
Nichtnutzung der dargebotenen Informationen oder durch unvollständige
und fehlerhafte Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich
ausgeschlossen, sofern von Seiten des Immobilienpool.de kein
nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere AGB. Wir bitten den Leser den Rat
eines Fachmanns in jedem Fall in Anspruch zu nehmen. Denn nur dieser
kann im Hinblick auf Ihre persönliche Situation und in Kenntnis der
gültigen Rechtslage individuellen Rat geben.




