Amtsgericht Braunschweig
Amtsgericht Braunschweig
An der Martinikirche 8
38100 Braunschweig
www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de
Sprechzeiten: Mo., Di., Do., Fr. 09:00-12:00 Uhr, Mi. nur nach Vereinbarung
Telefon: Fr. Blank 0531/488-2707; Fr. Sage 0531/488-2706
Aktuelle Zwangsversteigerungen vom Amtsgericht Braunschweig
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Zwangsversteigerung Reihenmittelhaus
- Objekttyp:
- Reihenhaus
- Ort:
- Braunschweig
- Ortsteil:
- Lindenbergsiedlung
- Verkehrswert:
- 110.200,00 €
- Termin:
- 24.05.2013 09:00 Uhr
- Wohnfläche ca.:
- 77 m²
- Grundstücksfläche ca.:
- 119 m²
- Aktenzeichen:
- 24 K 63/12
-
Zwangsversteigerung 4-Zimmerwohnung
- Objekttyp:
- Vierzimmerwohnung
- Ort:
- Braunschweig
- Verkehrswert:
- 88.000,00 €
- Termin:
- 30.05.2013 09:00 Uhr
- Wohnfläche ca.:
- 96 m²
- Aktenzeichen:
- 24 K 61/12
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Zwangsversteigerung 4-Zimmerwohnung
- Objekttyp:
- Vierzimmerwohnung
- Ort:
- Braunschweig
- Ortsteil:
- Hondelage
- Verkehrswert:
- 87.000,00 €
- Termin:
- 31.05.2013 10:30 Uhr
- Wohnfläche ca.:
- 89 m²
- Aktenzeichen:
- 24 K 49/12
Sicherheitsleistung
Bieter haben auf Verlangen im Termin sofort Sicherheit i. d. R. in Höhe von 10 % des Verkehrswertes (§ 68 ZVG) zu leisten oder nachzuweisen.
Barzahlung ist ausgeschlossen!
Sicherheit kann gem. § 69 ZVG geleistet werden durch:
1. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin von einem berechtigten Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck oder
2. Einen frühestens 3 Werktage vor dem Versteigerungstermin ausgestellten Bundesbankscheck oder
3. Überweisung der Sicherheit auf das vom Gericht angegebene Konto des Amtsgerichts Braunschweig:
Nord/LB Braunschweig Konto-Nr. 106 023 609 BLZ 250 500 00
Unter Angabe des Geschäftszeichens: 24 K.../... (hier bitte das Aktenzeichen eintragen) (Bietsicherheit)
4. Eine unbefristete, unbedingte und selbstschuldnerische Bankbürgschaft eines im Inland zum betreiben von Bankgeschäften berechtigten Kreditinstituts
Die Überweisung der Sicherheitsleistung sollte frühzeitig, mindestens 5 Tage vor der Versteigerung, erfolgen. Der Betrag muss bei der Gerichtskasse VOR dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und ein Nachweis hierüber im Termin vorliegen. Wird im Termin Sicherheitsleistung verlangt und liegt der Nachweis darüber dem Gericht zum Versteigerungstermin nicht vor, muss das Gebot zurückgewiesen werden.
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Liste der Zwangsversteigerungen als PDF
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- Hinweise zur Sicherheitsleistung
Lage und Anfahrt zum Amtsgericht
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